Beratung und Behandlungsplanung
Folgende Informationen werden  vermittelt:
   • Die Zahnbehandlungsphobie ist eine  Angststörung, die das Leben der davon Betroffenen stark beeinträchtigen kann.  Abgesehen von dem Unbehagen, das die Betroffenen erleiden, kann die damit  verbundene Vermeidung der Zahnbehandlung die Gesundheit der Zähne und auch  andere Bereiche der körperlichen Gesundheit stark in Mitleidenschaft ziehen.
   • Zahnbehandlung wird von den meisten Personen  als unangenehm erachtet. Bis zu 80 % der Allgemeinbevölkerung geben an,  Unbehagen dabei zu empfinden.
   • Bis zu 5 % der Allgemeinbevölkerung leiden  an so starker Zahnbehandlungsangst, dass Zahnarztbesuche langfristig vermieden  werden.
  
  
Vorläufige Behandlungsplanung
  
  - Ihnen werden psychologische Angstbewältigungsverfahren erklärt, 
    insbesondere Expositionsverfahren, gleichzeitig erfahren Sie etwas über 
    alternative nicht psychologische Behandlungsmöglichkeiten, z. B. 
    Vollnarkose, beruhigende Medikamenten, ....
- Ihr Zahnbefund wird ausführlich besprochen:
 - Ist ihr Zahn erhaltungswürdig?
 - Wie kann Ihr Zahn mit behandelt werden (z. B. Füllung oder Krone)?
 - Leiden Sie unter einer Zahnfleischerkrankung?
 - Welche Art von Zahnersatz kommt für Sie in Frage?
 Das Vorgehen in dieser Reihenfolge ist meist sinnvoll und  - zumindest 
    bei Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - 
    auch im Rahmen der so genannten "Richtlinien", vorgeschrieben. Für den Fall, 
    dass Sie eine anderen Behandlungsablauf wünschen, kann die Behandlung privat 
    erfolgen.
- Die Sanierungsmöglichkeiten anhand Ihres Befundes werden Ihnen 
    vorgestellt
- Wichtig: Sie als Patient entscheiden dann, Ihr Zahnarzt berät Sie nur. 
 Das Beratungsgespräch findet natürlich nicht im Zahnarztstuhl statt, Sie 
    sitzen der Zahnarzt gegenüber.
- Sie sollten allerdings bereit sein, vor einer Entscheidung sich 
    versuchsweise einer "Probebehandlung" zu stellen, damit Sie in Ihrer 
    Entscheidung für oder gegen ein Therapieverfahren sicherer werden.
 
       Von der zahnärztlichen "Verordnung" zum   		gleichberechtigten Beratungsgespräch