Die Funktionsanalyse ist eine neue Methode der zahnmedizinischen und kieferorthopädischen Befunderhebung, Behandlungsvorbereitung und Therapiekontrolle, bei der präzise Werte über die Lage Ihrer Kiefer im Schädel, über die Bewegung der Kiefergelenke und die Stellung Ihrer Zähne zueinander erhoben werden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Denn nur präzise erfasste Daten ermöglichen eine analytisch exakte Bewertung der individuellen Mund- und Kiefersituation. Die Ergebnisse der klinischen und instrumentellen Funktionsanalyse sollen den von Ihnen und mir angestrebten Behandlungserfolg optimieren. Darüber hinaus ist es aufgrund der ermittelten anatomischen Gegebenheiten möglich, eventuellen Belastungsschäden, z.B. Spätschäden in den Kiefergelenken, vorzubeugen.
Die komplizierten Zusammenhänge des gesamten Mund- und Gesichtsbereiches einschließlich der damit verbundenen Muskelgruppen erfordern ein hohes Maß an Fachwissen. Diese Spezialkenntnisse biete ich Ihnen an, um für Sie ein Optimum bei Ihrer Behandlung zu erreichen.
Auch bei Erwachsenen ist es möglich, schief stehende Zähne an den richtigen Platz zu rücken. Das geht deshalb, weil Zähne und Kiefer trotz ihrer Härte aus lebendem Gewebe bestehen und deshalb auf äußere Einflüsse reagieren können. Jeder dauerhafte Druck auf den Zahn führt zu einer langsamen, aber steten Reaktion des Kieferknochens. Dieses Prinzip führt langfristig zur fortlaufenden Verschlechterung von Fehlstellungen, kann aber auch genutzt werden, um die Zähne wieder zu richten.
Dazu werden die Zähne mit Spangen, Drähten oder Schienen fest verspannt und durch gezielten Druck über Monate und Jahre an die richtige Stelle bewegt. Kleine Spalten zwischen den Schneidezähnen oder kleine >Rotationen der Zähne sind, wenn überhaupt, eher ein ästhetisches Problem. Oft tragen sie auch zum besonderen Charme eines Menschen bei. Bedeutsamere Fehlstellungen können jedoch dazu führen, dass der Kiefer beim Kauen nur einseitig belastet wird. Solche Aufbissprobleme können Beschwerden im Kiefergelenk, einseitige Verspannungen im Halsbereich und Kopfschmerzen nach sich ziehen. Fehlgestellte und schwer zu reinigende Zähne sind außerdem besonderen Abnutzungen und einem erhöhten Kariesrisiko ausgesetzt und sollten unbedingt behandelt werden. Bei komplexen Fehlstellungen auch zusammen mit anderen Fachärzten. Zur Korrektur von Fehlstellungen kann man zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Zahnspangen und nahezu unsichtbaren Zahnschienen wählen – jede dieser Methoden hat bestimmte Vor- und Nachteile. Zur Verhinderung von Karies ist eine gründliche Zahnhygiene mit Zahnbürste, Zahnzwischenraumbürste und Flauschzahnseide wichtig.
Erwachsene nutzen gern das nahezu unsichtbare Aligner-Schienensystem, dessen Form mithilfe eines Computerdesigns erstellt wird. Die Schienenserien werden für die gesamte Zeit der Behandlung vorgefertigt. Die Behandlung dauert insgesamt bis zu zwei Jahren, wobei alle vierzehn Tage ein neues Schienenpaar eingesetzt wird. Die Schienen müssen 20 bis 22 Stunden am Tag getragen und dürfen nur zum Essen und Reinigen herausgenommen werden.
Kosten belaufen sich zwischen 2000 und 20 000 Euro. Kieferorthopädische Behandlungen sind oft medizinisch notwendig und werden dann von manchen privaten Kassen bezahlt.
Wichtig ist es auf die Rechtssituation hinzuweisen, das heißt auf die Verpflichtung des Zahnarztes, in bestimmten Fällen einer prothetischen Behandlung funktionsanalytische Maßnahmen vorzuschalten. Dies im Gegensatz zum GKV-Leistungskatalog, der gerade bei der Funktionsanalyse den zahnmedizinischen State of the Art völlig außen vor lässt. Das bedeutet im Klartext, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Patienten aus monetären Gründen die Untersuchung verweigern wird. Deshalb ist folgende Pressemitteilung der DGZMK vom 11. November 2004 von allerhöchstem Interesse: »... So hat die DGZMK im dritten Quartal 2003 die Indikationen für die Erhebung einer Funktionsanalyse neu definiert. Sie muss demnach bereits bei >Verdacht auf das Vorliegen funktionell bedingter Zahn-, Kiefergelenk- und Muskelerkrankungen< vor einer Behandlung durchgeführt werden. Es gibt Gerichtsurteile, in welchen eindeutig dargelegt wurde, dass ein fehlender Funktionsstatus vor prothetischer Behandlung entgegen den Regeln der zahnärztlichen Heilkunst ein grober Behandlungsfehler ist (AZ: OLG Schleswig-Holstein 4U 145/91 vom 13.10.1993). Ein weiteres Urteil geht von der Verpflichtung des Zahnarztes aus, auf die Notwendigkeit einer Funktionsanalyse hinzuweisen, selbst wenn die Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Sofern sich der Patient für eine reine Kassenleistung entscheidet, muss der Behandler die Versorgung ablehnen (LG Braunschweig AZ: 2S 916/00 vom 02.05.2001).