Vollnarkose bei Zahnbehandlungsangst?

Vollnarkose als Angsttherapie pro und contra

Der Einsatz der Vollnarkose wird kontrovers diskutiert. Zahnärzte argumentieren mit einer einfacheren Behandlung. Der Zahnarzt kann während einer Vollnarkose vor allem umfangreiche chirurgische Behandlungen (Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen, Implantate,...) problemlos durchführen.

Viele Patienten kommen letztlich erst, wenn eine Komplett-Sanierung notwendig ist. Die Behandlung unter Vollnarkose kommt damit im Ergebnis aber nicht im Erleben einer Konfrontationstherapie gleich. Wenn der Patient mit dem Ergebnis zufrieden ist und eben keine Qualen durchleiden musste, dann kann er den Phobie-Auslöser Zahnarztbesuch wieder normal erleben. Deshalb hätten viele Patienten nach einer Behandlung zwar noch normale Zahnarztangst, aber keine Phobie mehr.

Angstexperten und Diplom-Psychologen widersprechen dieser Betrachtungsweise teilweise. Eine Vollnarkose stellt ein unnötiges Risiko dar und bringt mit Blick auf die Angst-Bewältigung keinen Nutzen. Aus Sicht der Psychologen muss zwischen der Narkose, die aus medizinischer Sicht bei akuter Gesundheitsgefahr indiziert ist, und der Narkose bei Phobikern, die damit ihre angstbesetzte Situation vermeiden unterschieden werden. Psychotherapeuten halten es für denkbar, dass in drei bis fünf Sitzungen durch kognitive Psychotherapie, Veränderungen im Denken der Patienten zu erreichen sind, die einen nachhaltigen Angstabbau bewirken.

Letztlich sind beide Sichtweisen richtig. Wenn eine ausschließlich psychotherapeutische Behandlung der Zahnarztangst möglich ist, ist dieser Weg sinnvoll. Leider sind alle Psychotherapien (auch Verhaltenstherapien bei Phobien) nur begrenzt erfolgreich. Bei Misserfolg sind bei der Zahnbehandlungsphobie weitergehende Zahnschäden und im schlimmsten Fall sogar allgemeinmedizinische Probleme zu befürchten. Im Gegensatz z. B. zum Erkältungskrankheiten heilen Karies und Parodontopathien niemals von alleine.

In solchen Fällen ist die Behandlung in Vollnarkose in Kombination mit Psychotherapie medizinisch indiziert. Die Vollnarkose hat den Charakter eine "Rettungsnetzes", um auch Patienten, die psychotherapeutischen Behandlungen weniger aufgeschlossen sind. zu versorgen. Dies meinen auch die Autoren die Standardwerkes:

"Eine medizinische Indikation zur Allgemeinanästhesie (Narkose) besteht
• bei vorhandenen medizinischen Kontraindikationen gegen die Anwendung von Lokalanästhetika,
• bei unsicherer Schmerzausschaltung durch die zahnärztliche Lokalanästhesie alleine,
• bei unzureichender Compliance des Patienten,
• evtl. auch bei anatomischen Besonderheiten aufgrund von Missbildungen oder umfangreicher Voroperationen.
Darüber hinaus kann im Einzelfall auch der Umfang einer Behandlung ausschlaggebend sein oder trotz Prämedikation oder Analgosedierung die Lokalanästhesie zur Schmerzausschaltung unzureichend bleiben. Auch besondere psychische Situationen des Patienten können eine allgemeine Schmerzausschaltung bedingen."

Zitat aus: Zahnbehandlungsangst erkennen und behandeln: Diagnostik, Therapie, Praxismanagement; Hans-Werner Hoefert (Autor), Hans-Peter Jöhren (Autor), 365 Seiten, Verlag Spitta (30. Juli 2010), ISBN-10: 3941964313, ISBN-13: 978-3941964310, Seite 157

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Zahnarztnarkosen?

Der Narkosearzt (Anästhesist) muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Form der Versorgung zu überprüfen, da zahnärztliche Behandlungen auch in lokaler Betäubung durchführbar sind.

Selbst wenn Ihre Krankenkasse zusagt, bei einer entsprechenden Indikation die Kosten der Narkose per Chipkarte zu übernehmen, hat der Anästhesist das Risiko einer Rückforderung seines Honorars durch die Kassenärztliche Vereinigung. Haben Sie ein fachärztliches Attest eines anerkannten Psychotherapeuten gibt es keine Probleme.  

Kassenindikation? Zuzahlung - z.B. für Füllungen? Privatleistung z. B. Implantate? Narkoseabrechnung
Ja Nein Nein Chipkarte
Ja Ja Nein ggf. Chipkarte und zeitabhängige Zuzahlung ca. 50-100€ pro angefangene halbe Stunde oder privat nach GOÄ

unterschiedlich je nach Bundesland, Anästhesist,...

Ja Ja oder Nein Ja privat nach GOÄ - ca. 100-200€ pro angefangene halbe Stunde
Nein Ja oder Nein Nein privat nach GOÄ - ca. 100-200€ pro angefangene halbe Stunde
Nein Ja oder Nein Ja privat nach GOÄ - ca. 100-200€ pro angefangene halbe Stunde

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Bewertungsausschuss Zahnärztliche Narkosen nur in Ausnahmefällen Kassenleistung

Zahnärztliche Narkosen dürfen künftig nur in bestimmten Fällen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Das hat der Bewertungsausschuss klargestellt. "Die Erbringung von Narkosen gemäß Kapitel 5.3 im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Eingriffen ist nur berechenbar bei Patienten mit geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie." Dieser Satz wird laut Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt als Punkt Nr. 8 in die Präambel 5.1 zum Kapitel der Anästhesisten aufgenommen.

Weiter soll es in Punkt Nr. 8 heißen: "Narkosen gemäß Kapitel 5.3 im Zusammenhang mit endoskopischen Untersuchungen der Verdauungs- und Atemwege sind nur berechenbar in begründeten Fällen bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und/oder bei Patienten mit geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie." Dieser Beschluss des Bewertungsausschusses tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe steht dagegen auf einem anderen Standpunkt. In ihrer Mitgliederzeitschrift macht Sie deutlich (3/06): "Eine Narkose wäre zu Lasten der GKV zu erbringen und abzurechnen bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und bei behinderten Menschen, bei denen auf Grund der Art der Behinderung eine Narkose für den Eingriff notwendig ist." Die Angabe "Angst" stelle grundsätzlich keine Begründung für eine Leistungspflicht der GKV für eine Zahnbehandlung unter Narkose dar. Eine Ausnahme sollten die Anästhesisten dann machen, wenn der Patient eine entsprechende Bescheinigung eines Neurologen oder Psychiaters habe.

Narkose

    Rettungsnetz



    Können Zähne in Vollnarkose gerichtet werden?



    Dr. Peter Macher Befürworter einer psychotherapeutischen Herangehensweise

    Link zum Youtube-Video

    Dr. Michael Leu Befürworter einer Behandlung unter Vollnarkose