Beratung und Behandlungsplanung

Folgende Informationen werden vermittelt:
 • Die Zahnbehandlungsphobie ist eine Angststörung, die das Leben der davon Betroffenen stark beeinträchtigen kann. Abgesehen von dem Unbehagen, das die Betroffenen erleiden, kann die damit verbundene Vermeidung der Zahnbehandlung die Gesundheit der Zähne und auch andere Bereiche der körperlichen Gesundheit stark in Mitleidenschaft ziehen.
 • Zahnbehandlung wird von den meisten Personen als unangenehm erachtet. Bis zu 80 % der Allgemeinbevölkerung geben an, Unbehagen dabei zu empfinden.
 • Bis zu 5 % der Allgemeinbevölkerung leiden an so starker Zahnbehandlungsangst, dass Zahnarztbesuche langfristig vermieden werden.


Vorläufige Behandlungsplanung

  • Ihnen werden psychologische Angstbewältigungsverfahren erklärt, insbesondere Expositionsverfahren, gleichzeitig erfahren Sie etwas über alternative nicht psychologische Behandlungsmöglichkeiten, z. B. Vollnarkose, beruhigende Medikamenten, ....
  • Ihr Zahnbefund wird ausführlich besprochen:
    - Ist ihr Zahn erhaltungswürdig?
    - Wie kann Ihr Zahn mit behandelt werden (z. B. Füllung oder Krone)?
    - Leiden Sie unter einer Zahnfleischerkrankung?
    - Welche Art von Zahnersatz kommt für Sie in Frage?
    Das Vorgehen in dieser Reihenfolge ist meist sinnvoll und  - zumindest bei Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - auch im Rahmen der so genannten "Richtlinien", vorgeschrieben. Für den Fall, dass Sie eine anderen Behandlungsablauf wünschen, kann die Behandlung privat erfolgen.
  • Die Sanierungsmöglichkeiten anhand Ihres Befundes werden Ihnen vorgestellt
  • Wichtig: Sie als Patient entscheiden dann, Ihr Zahnarzt berät Sie nur.
    Das Beratungsgespräch findet natürlich nicht im Zahnarztstuhl statt, Sie sitzen der Zahnarzt gegenüber.
  • Sie sollten allerdings bereit sein, vor einer Entscheidung sich versuchsweise einer "Probebehandlung" zu stellen, damit Sie in Ihrer Entscheidung für oder gegen ein Therapieverfahren sicherer werden.
Von der zahnärztlichen Verordnung zum gleichberechtigten Beratungsgespräch

Von der zahnärztlichen "Verordnung" zum gleichberechtigten Beratungsgespräch


Zahnarzt aus der Sicht des Patienten im Zahnarztstuhl

Zahnarzt aus der Sicht des Patienten im Zahnarztstuhl