Verhaltenstherapie ist die beste und nachhaltigste Methode gegen Ihre Angst vor der Zahnbehandlung vorzugehen. Die in der wissenschaftlichen Literatur unumstrittene Methode der ersten Wahl, kommt allerdings selten zum Einsatz, da Zahnärzte nicht über eine verhaltenstherapeutische Ausbildung verfügen und auch die Krankenkassen für psychotherapeutische Behandlungen durch Zahnärzte nicht bezahlen. Verhaltenstherapeuten und Psychologen wiederum, haben von Ihrem zahnärztlichen Problem keine Ahnung und können die erforderlichen zahnmedizinischen Maßnahmen nicht beurteilen.
Verhaltenstherapie im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien der Krankenkassen „erfordert die Analyse der ursächlichen und aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens (Verhaltensanalyse).
Zur Behandlung von Phobien stehen dem Zahnarzt heute zahlreiche effektive Methoden zur Verfügung. Am besten belegt ist die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie – einer von den Krankenkassen anerkannten Form der Psychotherapie. Verhaltenstherapeuten sehen die Angst als erworbene Erfahrung, die "erlernt" wird, wenn massive Furcht zusammen mit zuvor als neutral empfundenen Situationen (z. B. Zahnbehandlung) auftritt. Bei der Behandlung der Phobien haben sich die verhaltenstherapeutische Technik der systematische Desensibilisierung als sehr hilfreich erwiesen. Diese Technik besteht im Wesentlichen darin, den Angstpatienten nach und nach mit Situationen zu konfrontieren, die seinen Hauptängsten entsprechen.
Es gehört zu den großen Widersprüchlichkeiten der Psychotherapie, dass die Reizkonfrontation- oder Expositionstherapie als seit über zwei Jahrzehnten theoretisch gut begründete und klinisch überzeugendste psychotherapeutische Methode in der Forschung und Versorgungspraxis häufig keinen zentralen Stellenwert einnimmt. Die „kognitive Wende" mit ihrer Betonung kognitiver Techniken und Verfahren scheint zu einer unglücklichen Reduktion des klinisch-psychologischen Interventionsspektrums geführt zu haben, sodass es oft für Patienten schwierig oder gar unmöglich ist, „lege artis" mit Expositionsverfahren behandelt zu werden. Schon seit vielen Jahren kann man beobachten, dass es selbst in gut versorgten Regionen bei Patienten mit Angststörungen oftmals nicht mehr gelingt, entsprechende Überweisungen erfolgreich zu realisieren.
Dies ist überraschend, da die Verbindung von kognitiver Verhaltenstherapie und Reizkonfrontation bei Angst- und Panikstörungen zu den mit Abstand besten Ergebnissen führt. Zugleich wird immer wieder nachdrücklich gefordert, Reizkonfrontationsverfahren in der Praxis einzusetzen. Therapeuten, die dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tun, legen ihren Patienten völlig unnötig ein verlängertes oder nie endendes Leiden auf und verstoßen, das kann man heute so sagen, gegen die Regeln der Kunst.