Tatsächlich ist die regelmäßige Pflege der eigenen Zähnen wahrscheinlich die angenehmste und preiswerteste Art sein Lächeln zu erhalten. Soll eine komplette Zahnsanierung durchgeführt werden, kommen schnell viele tausend Euro zusammen. Die Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten.
Als Kassenpatienten haben Sie Anspruch auf eine "ausreichende und notwendige" Behandlung, Zahnersatz jedoch wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil und nur für sehr einfache Versorgungsformen bezuschusst.
Die Kassen beteiligen sich auch in 2005 an den Kosten einer Regelversorgung. Statt prozentualer Zuschüsse zahlen sie jetzt Festbeträge, die sich am Befund orientieren.
Am 1. Juli 2005 folgt dann die nächste Neuregelung: Auch wer keine Füllungen, Kronen oder Brücken braucht, muss mehr an die Krankenkassen zahlen. Der Zusatzbeitrag beläuft sich auf 0,9 Prozentpunkte vom Bruttogehalt.
Gibt es mehrere geeignete Behandlungsvarianten, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse immer nur die kostengünstigste.
Oft sind diese Behandlungsmöglichkeiten für Angstpatienten nicht geeignet.
Auch die Reihenfolge der Behandlungsschritte ist beim Kassenpatienten vorgeschrieben. Bei Angstpatienten ist dies aber oft nicht möglich oder nicht sinnvoll.
Härtefäll oder gleitende Härtefallregelung - die maximale Belastung des Kassenpatienten für die Regelversorgung 2009:
Patienten, die ALG II (Hartz 4), Grundsicherung, Kriegsopferfürsorge oder Bafög beziehen bekommen die Regelversorgung fast zuzahlungsfrei. Das gilt auch für Geringverdiener - also
Alleinlebende 1022 Euro
Haushalt mit 2 Personen 1405,25 Euro
Haushalt mit 3 Personen 1660,75 Euro
jede weitere Person erhöht den Betrag um jeweils 255,50 Euro
(Stand 2010)
Vorteil: Die Wahlmöglichkeiten beim Zahnarzt steigen. Die Kassen geben nun zum Beispiel auch für auf Zahnimplantaten befestigten Zahnersatz etwas dazu.
Nachteil: Behandlungen, die über eine von den Kassen streng festgelegte Regelversorgung hinausgehen, werden häufig noch teurer als sie es ohnehin schon sind. Teuer wird es, wenn der Zahnarzt fortschrittliche Verfahren und Materialien der Zahnmedizin empfiehlt. Dabei haben anspruchsvolle Lösungen nicht nur wegen der ästhetik, sondern häufig auch aus zahnmedizinischer Sicht Vorteile.
Die auf den ersten Blick niedrigen Monatsbeiträge sollten nicht zu dem Schluss führen, dass Kassenpatienten die Lücke mit einer privaten Police günstig schließen könnten. Schließlich summieren sich derzeit die durchschnittlichen Kosten für Zahnersatz bei einem gesetzlich Versicherten im Laufe seines Lebens nur auf rund 10 000 Euro. Dies schätzt die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Daher ist das versicherte Risiko relativ gering.
Profitieren könnten allerdings Patienten, bei denen sich schon relativ früh hohe Ausgaben für Zahnersatz abzeichnen. Denn je höher die tatsächlichen Kosten für Zahnersatz sind, desto eher rechnet sich der Zusatzschutz.
überlegen Sie, ob Sie für den Zahnersatz nicht besser eine private Rücklage bilden. Ein Muss sind die Privatpolicen nicht, vor allem wenn man ordentlich verdient oder schon etwas Geld auf der hohen Kante hat. Prüfen Sie wichtige Leistungen und Bedingungen eines Angebots. Reichen Sie als Kunde mit einer Zusatzpolice vor jeder Behandlung unbedingt einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer ein. Viele Gesellschaften verlangen das, und Sie vermeiden von vornherein Streit um die Erstattungen.
Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind niedriger, als Sie glauben. Gerade für medizinisch optimale Behandlungen wie zum Beispiel Inlays und Implantate leisten die Krankenkassen gar nichts. Und die Behandlungen, für die jetzt noch geleistet wird, werden immer weniger.
Bekomme ich später Zahnersatzerstattung, wenn mir vor Abschluss der Versicherung ein Zahnarzt gesagt hat, man könnte dieses oder jenes machen?
Kurz und knapp: wenn nichts Konkretes ansteht und geplant ist: ja! Dann wird geleistet. Es wird später für alles geleistet, was beim und vor dem Abschluss nicht konkret als Zahnersatzmaßnahme bereits behandelt oder konkret geplant oder angeraten war. Mit anderen Worten: Geleistet wird für alles, was medizinisch begründet irgendwann später vom Zahnarzt an den Zähnen gemacht werden kann. Beispiel: Ihr Zahnarzt sagt, die Plomben gehen jetzt schon noch (vielleicht ein bis zwei Jahre oder länger), aber irgendwann sollten wir die eine oder andere erneuern. Das ist keine konkrete Planung und ist daher versichert.
Achtung! Wenn jedoch vor Abschluss einer Zusatzversicherung konkrete Maßnahmen laufen oder angeraten und schon geplant sind, gibt es keine Leistung vonseiten der Versicherung.
Nicht geleistet wird für konkrete Maßnahmen, das sind solche, die jetzt gerade ablaufen oder konkret besprochen oder sogar mit einem bereits erstellten Heil- und Kostenplan unmittelbar in Angriff genommen worden sind oder werden.
Prinzipiell kann sich damit sogar jemand versichern, wenn er zahnlos ist. Es gibt Versicherer, die Anträge schon ab zwei fehlenden Zähnen, die nicht ersetzt sind, ablehnen oder erhebliche Zuschläge verlangen.
Weiter fragen einige Versicherer nicht, wie viele Zähne ersetzt sind. Da Sie hierzu keine Frage beantworten müssen, können Sie auch keinen Fehler machen und es kann gar keine Zuschläge geben, auch wenn alle Zähne überkront wären. üblich ist ansonsten: Die meisten Versicherer stellen die Frage, wie viele Zähne bereits ersetzt sind.
Was kosten Zusatztarife mit sehr guten Zahnersatzleistungen? Gute Tarife kosten zwischen 20 bis 45 Euro pro Monat.
Bedenken Sie Folgendes: Zahntarife sind etwas Besonderes, denn es ist die einzige Versicherungsart, bei der Sie 100 Prozent vorhersehbare Schäden versichern können und dürfen, das heißt, es kann gut sein, dass Sie viel mehr Erstattung zurückbekommen, als Sie jemals einzahlen.
Beispiel: Ein Tarif kostet 25 Euro im Monat – Sie haben zehn defekte Füllungen, erhalten später nach und nach zehn Keramik-Inlays, bekommen alle zu 100 Prozent erstattet, jedes Inlay kostet 700 Euro, das sind 7 000 Euro mögliche Erstattung.
Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden gerade die teuren, aber meist optimalen Lösungen nicht bezahlt. Durch die anstehende Gesundheitsreform muss diese bisher schon unzureichende Versorgung sogar noch extra bezahlt werden. Einzelne Rechnungen für solche sinnvollen Versorgungsformen können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren, die Sie ohne guten Zusatztarif voll selbst zahlen müssen. Nicht bezahlt werden z.B.:
Der Erstattungsprozentsatz der Kassen von 50 - 65 % bezieht sich nur auf einfache Kassenleistungen. Was unter dem Strich erstattet wird liegt oft nur bei 30 %.
Hier hängt die Erstattung ganz von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.