Zahnkrone Wann und Warum?

Wenn etwa mehr als die Hälfte der natürlichen Zahnkrone zerstört ist, hätte man vor kurzem zum Überkronen des kaputten Zahnes geraten. Durch neue Füllungsmaterialien und Behandlungstechniken ist das Überkronen viel seltener notwendig.

Gründe für ein Überkronen defekter Zähne:

  • Zahnkaries hat zu einer so ausgedehnten Zerstörung der natürlichen Zahnkrone geführt, dass der Restzahn trotz moderner Klebefüllungen dem Kaudruck nicht standhält.
  • Wegen einer Zahnlücke soll eine Brücke angefertigt werden, welche zur Befestigung ein Überkronen der eigenen, der Lücke benachbarten Zähnen bedingt. Alternativ kann für den fehlenden Zahn allerdings heute ein Implantat gesetzt werden.
  • Ein Wurzelkanal-behandelter Zahn - toter Zahn - ist spröde wie ein lebender Zahn und verfärbt sich dunkel. Zur Vorbeugung eines Bruches der Zahnkrone wird durch Überkronung der Zahn aus Stabilitätsgründen mit einer künstlichen Zahnkrone umfasst und stabilisiert.
  • Eine einfache Zahnprothese muss mit Klammern befestigt werden. Der Klammerzahn wird zum Schutz vor Angriffen durch die Klammer mit einem Schutz überzogen. Dieser Grund für ein Überkronen ist nur in der „Kassenmedizin“ vorgesehen und medizinisch niemals sinnvoll.
  • Durch einen Unfall ist soviel Zahnsubstanz verloren gegangen, dass nur ein Überkronen Erfolg verspricht. Im sichtbaren Bereich besteht eine ästhetisch störende Fehlstellung der Zähne.
  • Eine kieferorthopädische Regulierung kommt nicht in Frage, die alternative kann ein Überkronen sein durch Knirschen sind so erheblich Substanzverluste an den natürlichen Zähnen aufgetreten, dass Füllung – auch wegen des Knirschens – nicht mehr genügen und nur eine Überkronung sinnvoll erscheint.
Vollkeramik-Zahnkrone ein perfekter Ersatz

Teilkrone halbe Sache?

Die Teilkrone entspricht weitestgehend der Vollgusskrone. Es wird lediglich nicht der gesamte Zahn in die Restauration einbezogen, sondern gesunde Zahnflächen werden intakt gelassen. Die Bearbeitung des Zahnes und die Anfertigung der Teilkrone erfordern einen höheren Aufwand als die der Vollgusskrone.

Teilkronen werden zur Schonung der Zahnsubstanz, des Zahnfleischrandes und auch aus kosmetischen Gründen statt der Vollkronen angefertigt. Meist wird der nach außen sichtbare Teil das Zahnes nicht beschliffen wird. Je nachdem wie viele Flächen von der Teilkrone später bedeckt werden, unterscheidet man zwischen Halbkrone, Dreiviertelkrone und Vierfünftelkrone; immer bedeckt eine Teilkrone aber die Kaufläche des  Zahnes. Eine Abgrenzung der Teilkrone zu einem Onlay, Overlay oder Inlay (Einlagefüllung) ist häufig schwierig, da immer fließende Übergänge bestehen. Allgemein meint man, dass bei einem Onlay noch alle Zahnhöcker vorhanden sind (es werden nur die Höckerspitzen bedeckt), bei einer Teilkrone fehlt mindestens ein natürlicher Höcker. Dieser an sich sinnlose Streit ist nur von Bedeutung, weil die Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nur für Teilkronen einen Festzuschuss bezahlen, nicht aber für Onlays oder Inlays, die als Füllung betrachten werden und praktisch nicht bezuschusst werden.
Absurderweise ist das ganze bei Privatkassen genau umgekehrt: Hier wird das Inlay oft zu 100 Prozent bezahlt – es gilt als „Zahnerhalt“ – während die Teilkrone als „Zahnersatz“ eine wenn auch geringe Zuzahlung des Privatpatienten erforderlich macht.

Die Teilkrone endet meist mit ihrem Rand oberhalb des Zahnfleisches (supragingival). Teilkronen sind in einem nicht kariesanfälligen Gebiss sinnvoll, da die Gefahr einer Randkaries im Vergleich zu einer Vollkrone erheblich größer ist.


Goldkronen oder metallbasierte Kronen

Die metallbasierte Krone kann aus einer hochwertigen Goldlegierung, einer goldreduzierten Legierung, Titan oder einer Nichtedelmetalllegierung (NEM) gefertigt werden. Bei den preiswerteren goldreduzierten Legierungen kann es durch die Beimischung weniger edler Metalle, wie zum Beispiel Palladium unter Umständen zu Allergien oder auch Verfärbungen der Mundschleimhaut kommen. Daher verwendet man heute neben den teuren Hochgold-Legierungen auch NEM-Legierungen oder Titan als preiswerte Alternative zur Goldkrone.

Die metallbasierten Kronen können als unverblendete Vollgusskronen, teilverblendete Kronen bzw. vollverblendete Kronen hergestellt werden. Das Verblendmaterial kann entweder ein Verblendkunststoff auf Komposit-Basis oder besser Keramik sein (Verblend-Metall-Keramik: VMK). Die letzteren erfordern wegen der hohen Aufbrenntemperatur (800-900 °C) spezielle Aufbrennlegierungen, die beim Brennvorgang eine haftvermittelnde Oxidschicht bilden. Die Keramikverblendung ist aufwendiger, hat aber gegenüber der Kunststoffverblendung den ästhetischen Vorteil besserer Farbstabilität und eine höhere Abrasionsstabilität. Diese kann selten auch von Nachteil sein, weil deren enorme Härte eine gleichmäßige Abrasion (natürliches Einschleifen) verhindert und die gegenüberliegenden Zähne stark abgekaut werden. Die Folge können Kiefergelenksbeschwerden sein.

Vollgusskrone

Sie besteht vollständig aus einer Dentallegierung, die je nach Zusammensetzung silber- oder goldfarben ist. Als Standard gilt die hochgoldhaltige Goldkrone oder weniger die Krone aus Titan. Aus Kostengründen – gestiegene Goldpreise - wird oft auf eine goldreduzierte Legierung oder Nicht-Edelmetalllegierung (NEM) zurückgegriffen. Im nicht sichtbaren Bereich stellt diese Krone bei Patienten mit starkem Zähneknirschen evtl. eine sinnvolle Versorgung dar.

Zahnkronen auf Galvano-Gold-Basis

Eine Zwischenstellung nehmen Kronen mit galvanisch geschiedenen Grundgerüsten ein. Diese werden bei Zimmertemperatur elektrochemisch aus reinem Gold angefertigt und zahnfarben verblendet. Sie vereinen sehr gute Körperverträglichkeit, Passgenauigkeit und hohe Ästhetik, sind jedoch anfälliger für Verarbeitungsfehler und nicht sehr stabil.


Keramikkrone eine perfekte Nachbildung der natürlichen Zahnkrone

Keramikkronen mit Metallgerüst

Keramikkronen die im Inneren durch ein Metallgerüst verstärkt sind nennt man Verbund-Metall-Keramik-Krone (VMK) oder auch Verblendkrone. Bis vor kurzem waren Verblendkronen die Standard-Möglichkeit einen massiv zerstörten Zahn wieder aufzubauen und dabei ein schönes ästhetisches Resultat zu erzielen. Bei einer Verbund-Metall-Keramik Krone (VMK) wird die Keramik durch ein Metallgerüst verstärkt. Dieses Gerüst ist meistens eine hochgoldhaltige Legierung. In seltenen Fällen kann diese Legierung auch allergische Reaktionen verursachen. Vor allem nickelhaltige Legierungen sollten vermieden werden, da Nickel ein hohes Allergie-Potenzial aufweist.

VMK-Krone (Teilverblendet):

Das Grundgerüst entspricht der Vollgusskrone. Im "Außenbereich" wird aus ästhetischen Gründen eine zahnfarbene Verblendung aus Keramik angebracht. Die Kaufläche bleibt als Metallkaufläche bestehen. Diese Krone entspricht der Regelversorgung im sichtbaren Bereich (Oberkiefer bis Zahn 5, Unterkiefer bis Zahn 4).

VMK-Krone (Vollverblendet):

Das Innengerüst entspricht dem der Vollgusskrone. Auf der gesamten sichtbaren Außenfläche wird eine Dentalkeramik aufgebrannt, so dass der gesamte Zahn "weiß" ist. Aufgrund der vielfachen positiven Eigenschaften hat sich dieser Kronentyp, vor allem im sichtbaren Bereich, als Standard etabliert. Da die Kauflächen mit verblendet werden, erfordert das Anpassen und Anfertigen einen erhöhten Aufwand.

Eine Verbund-Metall-Keramik-Krone ist gegenüber der Vollkeramikkrone sinnvoll, wenn:

  • Der präparierte Zahn dunkel verfärbt ist und durch die Vollkeramikkrone durchschimmern würde.
  • Knappe Platzverhältnisse vorherrschen.
  • Wenn der Patient mit den Zähnen ständig knirscht oder presst

Die durch das Metallgerüst gewonnene Stabilität hat ästhetische Nachteile. So wirkt die Verbund-Metall-Keramik-Krone unter gewissen Lichtverhältnissen im Frontzahnbereich weniger lebendig. Im Alltag ist aber auf Sprechdistanz kaum ein Unterschied zwischen einer Vollkeramikkrone und einer Verbund-Metall-Keramik-Krone zu erkennen. Bei Verbundkronen bei denen der Metall-Innenmantel bis an den Kronenrand gezogen wird, besteht ein weiterer Nachteil. Man sieht das Metall dunkel durch das Zahnfleisch durchschimmern. Wenn sich das Zahnfleisch aus irgendwelchen Gründen zurückzieht, sieht man den Metallrand.

Vollkeramikkrone die schönste aller Keramikkronen

Die ästhetisch anspruchsvollste und hochwertigste Lösung für eine Kronenversorgung ist die Vollkeramikkrone, denn Keramik lässt sich in Farbe und Form ideal dem natürlichen Gebiss anpassen und wirkt sehr natürlich. Dank einer speziellen Schicht-Technik kann diese Keramikkrone so modelliert werden, dass die Keramik in Farbbrillanz (Farbgebung) und Lichtdurchlässigkeit den natürlichen Zähnen zum Verwechseln ähnlich sieht. Aus diesem Grund sind Vollkeramikkronen vor allem für den Frontzahnbereich die beste Wahl. Im Seitenzahnbereich hat das keramisch verblendetet Metallgerüst aus Stabilitätsgründen nach wie vor seine Berechtigung. Voll-Keramik-Kronen schließlich haben statt des Metallgerüsts einen Keramikkern, der dann überbrannt wird. Der Kern kann auf einem Bohr- und Fräswerk aus einem Block gearbeitet oder bei hoher Temperatur aus flüssiger Keramik gepresst werden. In der Regel sind Voll-Keramik-Kronen wegen ihrer Transparenz kosmetisch sehr vorteilhaft und besonders bioverträglich.


Zahnkrone die Kosten?

Wenn man sich die Behandlungsschritte für ein Inlay und die Arbeit im zahntechnischen Labor vor Augen hält, ist verständlich, warum eine Zahnkrone erhebliche Kosten verursacht. Für gesetzlich versicherte Patienten sind die Kosten für eine Krone nur teilweise (50%, 60% 65% oder 100% - Härtefall) und nur für eine einfache Stahlkrone gedeckt.
Sie erhalten einen Festzuschuss von ihrer Krankenkasse, die davon ausgeht, dass eine einfache Stahlkrone für die Versorgung des kariösen Zahnes ausreichend und wirtschaftlich gewesen wäre. Die Differenz der Kosten etwa zu einer Keramikkrone bezahlt der gesetzliche Versicherte selbst.
Privatpatienten bekommen die Kosten für Zahnkronen je nach Versicherungsbedingungen teilweise voll erstattet.

Festzuschuss der Kassen unterschiedlicher Preis im Zahntechnik-Labor

Die Kosten von Zahnkronen schwanken von Fall zu Fall. Die Größe, das Material, die Lage des zu behandelnden Zahnes sind Faktoren, die sich in den Kosten niederschlagen.

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