Kann ein Zahn auf Grund seines hohen Zerstörungsgrades oder seiner gesamten Fragilitüt nicht mehr durch eine Füllung, ein Inlay oder eine Teilkrone wiederhergestellt werden, ist die Versorgung mit einer Krone erforderlich.
Kronen können ebenso eine Schutz-, Befestigungs- oder kosmetische Funktion haben. Künstliche Kronen überdecken kappenartig einen vorher unter lokaler Betüubung entsprechend beschliffenen Zahn. Auf dieser so genannten Zahnprüparation wird im Labor die Krone gefertigt. Zwischenzeitlich wird der Zahnstumpf durch eine aus Kunststoff oder Metall geformte provisorische Versorgung geschützt. Um eine harmonische Form, richtige Größe, Passgenauigkeit und Funktion der prothetischen Arbeit zu gewührleisten, sind bis zur Fertigstellung mehrere Abformungen der Zühne notwendig. Hierbei sind Genauigkeiten in der Größenordnung zwischen 20-50 Mikrometern erzielbar. Die fertige Krone wird dann nach Kontrolle der üsthetik und Passgenauigkeit auf dem Zahnstumpf mit feinstkörnigem Zahnzement befestigt. Diese Verbindung ist so stark haftend, dass eine Abnahme der Krone ohne Zerstörung dieser nahezu unmöglich ist.
Die Wahl bezüglich des Materials, aus dem die Krone gefertigt werden soll, ist immer individuell zu entscheiden. Grundsützlich müssen die für Kronen oder Brücken verwendeten Stoffe eine hohe physikalische Festigkeit, dabei aber eine gute Bearbeitungsfühigkeit besitzen.
aus ihnen wird die ganze Krone gefertigt oder der Unterbau, auf dem dann die zahnfarbenen Kunststoff- bzw. Keramik-Verblendungen aufgebracht werden.
wird meist als Verblendungsmaterial eingesetzt, findet aber auch als reinkeramische Krone im Frontzahnbereich Anwendung. Die Fixierung einer solchen Krone auf dem Zahnstumpf erfolgt nicht mit Zement, sondern mit Kunststoff. Keramik bewirkt durch ihr mögliches Farbenspiel, ihren Grad an Lichtflexion und ihre filigranen Formbarkeit eine fast perfekte Imitation der natürlichen Zahnkrone.
Bei prothetischen Arbeiten kann von einer normalen Haltbarkeit zwischen 5-10 Jahren ausgegangen werden. Hüufig ergeben sich auch weitaus lüngere Tragezeiten, in seltenen Füllen kommt es zu früheren Komplikationen.
Ist ein Zahn nur halbseitig zerstört, so besteht die Möglichkeit eine Dreiviertelkrone anzufertigen. Meist wird sich für dieses die Zahnsubstanz schonendere, jedoch etwas aufwendigere Beschleifen entschieden, wenn die üußere, sichtbare Seite des Zahnes noch erhaltenswürdig ist. In der Vorgehensweise beim Anfertigen dieser speziellen Krone und den möglichen zu verwendenden Materialien besteht kein Unterschied zu einer Vollkrone.
Diese Zuschüsse beziehen sich auf einfache Kronen im Rahmen der Kassenregelleistung, also Stahlkronen (kein Gold) ggf. mit einfacher wangenseitiger Verblendung.
Befund | Festzuschüsse in Euro | |||
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Ohne Bonus | Mit Bonus | Doppelter Fest- zuschuss |
||
20% | 30% | |||
1. Erhaltungswürdiger Zahn | ||||
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der
klinischen Krone oder unzureichende Retentions- möglichkeit, je Zahn |
115,27 | 138,32 | 149,85 | 230,54 |
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulürer und / oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn | 129,36 | 155,23 | 168,17 | 258,72 |
1.3. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der
klinischen Krone oder unzureichende Retentions- möglichkeit im Verblendbereich (15–25 und 34–44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) |
41,85 | 50,22 | 54,41 | 83,70 |
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines
konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungs- verfahren, je Zahn |
24,92 | 29,90 | 32,40 | 49,84 |
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn | 75,93 | 91,12 | 98,71 | 151,86 |
Der Zahnarzt ist ein edler Mensch, er baut uns gold'ne Brücken.
Er setzt uns gold'ne Kronen auf und duldet keine Lücken.
Max Böhm