Akupunktur kann als Hilfsmittel Schmerzempfindungen reduzieren, mit Einschränkungen wirkt Akupunktur auch angstlösend.
Bei übermäßigen Würgereiz ist Akupunktur eine gute Methode, um z. B. Abformungen von präparierten Zähnen zu ermöglichen, auch z. B. Röntgenaufnahmen lassen sich trotz des Würgereizes anfertigen. Die Akupunktur ist in diesem Zusammenhang keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Unumstritten in der Schulmedizin ist, dass Akupunktur eine Wirksamkeit besitzt. Für diese Wirksamkeit werden verschiedene Gründe angegeben. Unter anderem: