Chirurgie und Conservierende Phase

in dieser Phase geht zahnärztlich darum

  • zerstörte Zähne zu entfernen
  • erhaltungswürdige Zähne mit Füllungen zu versorgen, ggf. sind auch Wurzelkanalbehandlungen notwendig
  • Zahnfleischentzündungen systematisch zu behandeln

Expositionsbehandlung Verlernen Sie Ihre Angst

Durch die schrittweise Annäherung und die allmähliche Gewöhnung wird Ihre Angst immer geringer. Die Behandlungsschritte werden jeweils mit Ihnen vorher abgesprochen. Sie bestimmen das Tempo der Behandlung.

Sollten Sie Probleme haben, kann in dieser Phase, die Psychotherapie sehr gut mit anderen Verfahren, z. B.  mit einer Vollnarkosebehandlung kombiniert werden. Sie haben nun erste Erfahrungen gesammelt und Sie und Ihr Therapeut können nun besser abschätzen, wie eine komplette Sanierung erreicht werden kann. Wichtig ist, das Sie an diesem Punkt Ihre Angst und Ihre Motivation zur weiteren Behandlung richtig einschätzen und mit dem Zahnarzt besprechen.

Das größte Problem bei allen Angsterkrankungen ist die Tendenz zur Vermeidung. Allerdings kommt es gerade bei Zahnbehandlungsängsten mit Sicherheit zu weiteren körperlichen Schäden - nicht nur an den Zähnen. Außerdem sind viele Operationen in der Zahnmedizin einmalige Eingriffe, die nie wieder wiederholt werden müssen (z. B. Weisheitszahnentfernungen). Wenn Sie die Grenzen der psychotherapeutischen Bemühungen erkenne, ist es besser alle anderen verfügbaren Hilfen zu nutzen, bevor Sie wieder viele Jahre den Zahnarztbesuch meiden.

Schrittweise gegen Zahnarztangst

Vollnarkosesanierung Im Schlaf behandeln?

Besonders chirurgische Eingriff (Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Implantate) lassen sich gut in Narkose durchführen. Mit Einschränkungen können auch Füllungen in Narkose gelegt werden, auch eine Zahnfleischbehandlung ist möglich. Lediglich Wurzelkanalbehandlungen sind durch die Bedingungen der Narkose sehr erschwert bis unmöglich.


Die Kassen zahlen eine Vollnarkose gewöhnlich nur, wenn ein psychiatrisch geschulter Arzt den krankhaften Charakter der Angst bestätigt hat.

Leider entsprechen zumindest Teile einer solche Behandlung oft nicht den "Richtlinien" der gesetzlichen Krankenkassen, so dass Sie mit privaten Kosten rechnen müssen. Die Verantwortung für die Vollnarkose liegt beim Facharzt für Anästhesie, der oft auch eine Bescheinigung Ihres Allgemeinmediziner/Hausarztes über die Narkosefähigkeit haben möchte.


Anfangen: Zögern zerstört weitere Zähne